Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau zum Schutz vor Waldbränden

Schutzmaßnahmen:

– In den Waldgebieten und Gefährdungsbereichen aller Gemeinden des Bezirkes Braunau ist jedes Feuer und Rauchen verboten
– Gefährdungsbereich = Bodendecke oder die Windverhältnisse begünstigen das Übergreifen eines Bodenfeuers/Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald

Bekanntmachung dieses Verbots:
– Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen

Strafbestimmung:
– Übertretungen der Schutzmaßnahmen werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.

Schlussbestimmungen:
– Kundmachung der Verordnung in der Amtlichen Linzer Zeitung und der Bezirkshauptmannschaft Braunau
– Beginn: 15.03.2022
– Ablauf: 31.10.2022