Aufgrund der ausgebliebenen Niederschläge in der letzten Zeit herrscht erhöhte Wald-, Flur- und Feldbrandgefahr!
Darum ist sowohl in allen Waldgebieten des Bezirk Braunaus als auch in deren Gefährdungsbereichen jedes Anzünden eines Feuers und das Rauchen strikt zu unterlassen.
Ein solcher Gefährdungsbereich ist an den Stellen bestehend, an welchen die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Wir appellieren somit an die Bevölkerung diese Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau zu beachten, um folglich keinen Brand herbeizuführen und um unsere KameradInnen nicht einem zusätzlichen Risiko in der Coronakrise auszusetzen.
Die Verordnung tritt mit 31.03.2020 bis 31.10.2020 in Kraft.